Pressemitteilung – Antrag „Begrenzte Aussetzung des Taubenfütterungsverbots“

Auch in Krisenzeiten dreht sich das politische Rad in Neuenbürg weiter. Aus diesem Grund führt die Grüne Liste Neuenbürg auch weiterhin Fraktionssitzungen durch, wenn auch digital. In mehreren Videokonferenzen wurde über die aktuelle Corona-Situation und die daraus resultierenden Folgen für die Neuenbürger Mitbürger und Mitbürgerinnen diskutiert.

Am 08. April 2020 stellte die Grüne Liste Neuenbürg den Antrag auf eine begrenzte Aufhebung des Taubenfütterungsverbots in Neuenbürg. Dieser wurde, aufgrund der Corona-Situation, per Umlaufverfahren bis zum 20. April 2020 entschieden. Laut Neuenbürger Polizeiverordnung dürfen „frei lebende Tauben […] auf öffentlichen Straßen und Gehwegen sowie in Grün- und Erholungsanlagen nicht gefüttert werden“ (Polizeiverordnung, Stadt Neuenbürg: § 17). Stadttauben ernähren sich hauptsächlich von menschlichen Hinterlassenschaften, wie weggeworfenen Pausenbroten oder von Brotkrümeln unter den Tischen der Außenbewirtschaftungen. Aufgrund der Corona-Beschränkungen fällt diese wichtige Nahrungsmittelgrundlage momentan weg und den Stadttauben droht der Hungertod.

„Stadttauben sind Nachkommen entflogener Haustauben, für deren Wohlbefinden der Mensch die Verantwortung trägt.“, so der Tierschutzbund. (https://www.tierschutzbund.de/information/ hintergrund/artenschutz/voegel/stadttauben/, zuletzt aufgerufen am: 24.04.2020)

Auch die Grüne Liste Neuenbürg sieht sich in der Verantwortung diesen Tieren zu helfen. In Mannheim, Kiel, Köln, Wiesbaden, Koblenz, Bonn, Braunschweig, Salzgitter und in vielen anderen Städten, wurde die begrenzte Aufhebung des Taubenfütterungsverbots durch die Stadtparlamente bereits ermöglicht. Dazu Stadtrat Peter Kreisz: „Dies wäre für uns in Neuenbürg der erste Schritt, mit den Stadttauben in einer Weise umzugehen, die sowohl dem Staatsziel Tierschutz (31.7.2002 BGBI Nr. 53) entspricht, als auch den ethischen Prinzipien unseres Handelns diesen Mitgeschöpfen gegenüber.“

In der Listensprechersitzung am 21. April 2020 wurde das Ergebnis des Umlaufverfahrens bekannt gegeben. Für einen Umlaufbeschluss ist ein einstimmiges Ergebnis und die Beteiligung aller Gemeinderatsmitglieder erforderlich. Aufgrund der acht Gegenstimmen wurde der Antrag abgelehnt. Nähere Informationen zur Abstimmung liegen dem Gemeinderat und der Öffentlichkeit noch nicht vor.

PDF – Taubenantrag